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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Das Amtsgericht ist weiterhin zuständig für alle Vormundschafts- und Betreuungssachen, soweit der Betroffene seinen Wohnsitz  im Gerichtsbezirk hat.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Hinweis: Das Vereinsregister wird seit dem 10.09.2014 beim zentralen Registergericht in Freiburg i.Br. geführt. Siehe hierzu auch oben unter Service / Vereinsregister.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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